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Wichtige Informationen

Dr. med. univ. Elisabeth Sackl-Pietsch MBA MPA

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient!

 

Der Begriff „Privat- und Wahlarzt aller Kassen“ führt gelegentlich zu einem Missverständnis. Alle Arztbesuche in einer Wahlarztpraxis werden grundsätzlich auf Rechnung des Patienten durchgeführt, d.h. die Honorarnote ist nach dem Besuch beim Arzt durch Sie sofort zu bezahlen. Ein Eigenerlag in bar oder Bankomat ist möglich.

Die Honorarnote kann danach bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse zur Rückerstattung, eingereicht werden. Es besteht die Möglichkeit Ihnen diesen Weg abzunehmen und wir leiten Ihren Rechnungsbeleg an die zuständigen Stellen weiter. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Leistungen rückerstattungsfähig sind.

Der Kassentarif wird danach auf Ihr Bankkonto rücküberwiesen. Die Differenz vom Kassentarif zur Honorarnote, die Sie bezahlt haben, ist nicht rückerstattungsfähig.

Vorsorgeuntersuchungen, Zuweisungen zu anderen Fachärzten, Laboranforderungen und Heilmittelbehelfe sind von dieser Regelung ausgenommen und werden direkt mit den Sozialversicherungsträgern bzw. Krankenkassen abgerechnet.

Zuweisungen zu anderen Fachärzten sind per Überweisungsschein möglich. Sollte eine gesonderte Chefarztbewilligung notwendig sein so können wir eine Genehmigung per Fax oder Mail für unsere Patientinnen und Patienten einholen.

Was erstattet die gesetzliche Krankenkasse?

Da die Rückerstattung der Krankenkassen von verschiedenen Faktoren abhängen (Art und Anzahl der Konsultation, Materialkosten, Leistungskatalog, etc.), ist es nicht möglich die genaue Höhe des Rückzahlungsbetrages, im Vorfeld anzugeben.

Zusatzversicherungen können eventuell die Differenz auf den vollen Betrag der Leistungsabrechnung erstatten. Eine Information bei Ihrer Zusatzversicherung sollten Sie einholen.

Selbstverständlich stehen wir für Ihre Fragen diesbezüglich, gerne zur Verfügung.

Sollten unsere Patientinnen und Patienten einen Termin nicht einhalten können, so ersuchen wir um eine zeitgerechte Verständigung. Nach Möglichkeit innerhalb eines Zeitfensters von 48 Stunden. Bei Nichteinhaltung dieser Aufforderung müssen wir Ihnen die anfallenden Kosten in Rechnung stellen.

 

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